Änderungsabnahme § 19(3) StVZO

Die Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO ist eine Prüfung von nachträglich angebauten Teilen bzw. technischen Änderungen an Fahrzeugen. Sie wird dann fällig, wenn durch den An- oder Umbau eines Teils am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Rein rechtlich passiert das, wenn einer von 3 Fällen eintritt.

Durch die Änderung:

  1. ist eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer zu erwarten
  2. wird die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert
  3. wird das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert

Damit das nicht passiert, müsst Ihr einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle damit beauftragen diese Änderung abzunehmen. So eine Änderungsabnahme läuft in 7 Schritten ab (mein damaliger Ausbilder nannte Sie die 7 Köstlichkeiten):

  1. Fahrzeug identifizieren (eingeschlagene FIN mit Papieren vergleichen)
  2. Teil(e) identifizieren (Kennzeichnung mit Prüfzeugnis vergleichen)
  3. Verwendungsbereich prüfen (passen Teile zum Fahrzeug-Modell?)
  4. Auflagen aus dem Prüfzeugnis auf Einhaltung prüfen (ggf. weitere erforderliche techn. Änderungen)
  5. vorangegangene Änderungen in Kombination prüfen (z. B. Tieferlegung)
  6. technische Abnahme (eigentlich Durchführung der Prüfung)
  7. Schreiben des Berichts (hiermit erfolgt später die Eintragung)

Wenn man sich nun gut auf die Abnahme vorbereiten möchte, kann man einige der Schritte schon vorher durchführen, um späteren Frust zu vermeiden. Es bietet sich sogar an, einige der Schritte schon VOR dem Kauf zu tätigen.

Die Fahrgestellnummer sollte man so oder so mal kontrolliert haben. Besonders dann, wenn Ihr ein Fahrzeug neu zugelassen habt. Hier passieren schnell Tippfehler. Dann sollte man einen Blick ins Prüfzeugnis werfen und sichergehen, dass es sich tatsächlich um ein Teil für EXAKT das richtige Fahrzeug handelt. Insofern die Genehmigungsnummer in Feld K der ZB1 mit der im Prüfzeugnis übereinstimmt, ist das schon mal die halbe Miete. Daneben können nämlich noch Forderungen stehen wie: „ab Facelift“ oder ähnliches. Dann muss der kW-Bereich eingehalten werden. Weitere  Anforderungen sind dann den Auflagen zu entnehmen. Das kann teilweise SEHR verwirrend sein. Falls Ihr die Teile schon besitzt könnt Ihr natürlich auch die Teilenummern mit denen im Prüfzeugnis vergleichen. Meistens stehen mehrere, verschiedene Teile in einem Zeugnis. Bei Fahrwerksfedern kommt es häufig vor, dass für schwerere Modelle andere Ausführungen an der Vorderachse nötig sind. Das führte schon oft zu Fehlkäufen und Frustration. Im besten Falle verfügt Ihr über Zugang zu einer Hebebühne. Dann könntet Ihr schon grobe Prüfungen vorher durchführen.

Ich möchte hier mal kurz am Beispiel von Sonderrädern mit Tieferlegung den Ablauf so einer Prüfung erklären. Wenn z. B. ein Tieferlegungsfahrwerk mit Sonderrädern abgenommen werden soll, ist es hierfür vorgeschrieben den vollen Beladungszustand zu simulieren. Das macht man meistens in dem man das Fahrzeug aufbockt und z. B. 2 Stahlfelgen unter den rechten Vorderreifen und den linken Hinterreifen legt. Das nennt man auch „diagonal verschränken“. In diesem Zustand soll der Prüfer nun einmal vollständig nach links und nach rechts lenken und die Freigängigkeiten kontrollieren.

Zu Karosserieteilen sollen es mindestens 6 mm sein, zu Fahrwerksteilen 4 mm und zu Bremsteilen 2 mm.  Das Ganze muss natürlich auch im unbeladenen Zustand bei vollem Links- und Rechtseinschlag passen. Aber VORSICHT! Wenn Eurer Fahrzeug hinten eine Verbundlenkerachse hat, dann muss diese gleichmäßig belastet werden. Es soll ein voller Beladungszustand simuliert werden, also wäre es realistisch 3 Personen hinten ins Fahrzeug zu setzen und dann die Freigängigkeit an der Hinterachse zu kontrollieren. Falls nicht so viele Personen zur Verfügung stehen, kann man alternativ auch eine Person auf die Kofferraumkante setzen lassen. Der Hebelweg des Überhangs gleicht das ein wenig aus. Weiterhin kann man auch mit voll eingeschlagenem Lenkrad zügig auf einem Parkplatz im Kreis fahren. Hier sieht man schnell Kontaktspuren der Reifen in den Radhäusern.

Wie dem auch sei, letztens Endes hat der Prüfer das Recht bei unklaren Verhältnissen mit seinem Sachverstand zu entscheiden, ob die Änderung zulässig ist oder nicht. Das Beste ist immer, vorher mit dem Prüfer zu sprechen, der auch die Abnahme macht.

Seht Euch auch mein Video zu dem Thema an: Änderungsabnahme oder Einzelabnahme ?

 

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