Felgen eintragen lassen – das MUSST du wissen!

Ich möchte hier mal kurz am Beispiel einer Änderungsabnahme nach § 19(3) erklären, wie Ihr Euch Eure Tieferlegung samt Felgen eintragen lassen könnt und wie man sich darauf vorbereiten kann.

Als erstes solltet Ihr natürlich ein gültiges Prüfzeugnis besitzen, dass genau zu den Teilen und zu entsprechendem Fahrzeug passt. Falls Ihr keins oder ein falsches habt, kontaktiert mich ruhig. Die lange Nummer in Feld K im Fahrzeugschein sollte auf jeden Fall im Verwendungsbereich des Prüfzeugnisses auftauchen.

 

In Feld K steht die EG-Typgenehmigungsnummer

 

Achtet bei den Teilen besonders auf eventuelle Ausführungen (bei Federn z. B. für verschiedene Motorisierungen, am Ende der Nummer oft durch -1/-2 usw. gekennzeichnet, bei Rädern muss die Einpresstiefe auch übereinstimmen).

Vergleicht auch sicherheitshalber die Fahrgestellnummer eures Fahrzeugs mit der im Fahrzeugschein in Feld E. Gerade bei neuen Zulassungen kommt es seitens der Zulassungsstelle oft zu Zahlendrehern!

Nun gilt es noch die vorangegangen Änderungen zu beachten, die für die neuen Räder relevant sein können. Das ist natürlich ein anderes Fahrwerk, Distanzscheiben oder auch ein Sportlenkrad.

Wenn z. B. ein Tieferlegungsfahrwerk mit Sonderrädern abgenommen werden soll, ist es hierfür vorgeschrieben den vollen Beladungszustand zu simulieren. Das macht man meistens in dem man das Fahrzeug aufbockt und z. B. eine Stahlfelge unter einen Vorderreifen und eine unter den Hinterreifen auf der anderen Seite legt. Das nennt man auch „diagonal verschränken“. Achtung! Nicht vergessen die Handbremse anzuziehen und am besten noch einen Gang einlegen (bei Frontantrieb). Dieser Zustand muss nun einmal für vollen Lenkradeinschlag nach links, nach rechts und geradeaus hergestellt werden.

In jedem der 3 Zustände wird nun vom Prüfer der Abstand zu allen umliegenden Bauteilen beurteilt. Zu Karosserieteilen müssen es mindestens 6 mm sein, zu Fahrwerksteilen 4 mm und zu Bremsteilen 2 mm.  Das Ganze muss genaugenommen auch im unbeladenen Zustand bei vollem Links- und Rechtseinschlag passen. Aber VORSICHT! Wenn Eurer Fahrzeug hinten eine Verbundlenkerachse hat, dann muss diese gleichmäßig belastet werden, also ohne Stahlfelgen auf ebener Fläche. Es soll ein voller Beladungszustand simuliert werden, also wäre es realistisch 3 Personen hinten ins Fahrzeug zu setzen und dann die Freigängigkeit an den Hinterrädern zu beurteilen. Falls nicht so viele Personen zur Verfügung stehen, kann man alternativ auch eine Person auf die Kofferraumkante setzen lassen (und ggf. mal wippen). Der Hebelweg des Überhangs gleicht das kleinere Gewicht ein wenig aus. Natürlich kann man in unklaren Fällen auch mit voll eingeschlagenem Lenkrad zügig auf einem Parkplatz im Kreis fahren. Hier sieht man schnell Kontaktspuren der Reifen in den Radhäusern. Das wäre natürlich ein KO-Kriterium.

Für eine ganz grobe Aussage, oder falls man aus irgendwelchen Gründen das Fahrzeug nicht aufbocken kann, kann man mit einem Rad auf einen Bordstein fahren (am besten von einer Absenkung aus). Das simuliert einen, sagen wir mal, teilbeladenen Zustand. Ich musste selbst schon einmal auf diese Methode zurück greifen.

Eine häufige (wenn auch sehr unbeliebte) Auflage ist die Forderung nach einer ausreichenden Radabdeckung. Bei einer Änderungsabnahme leider jede Auflage strikt eingehalten werden. Oft steht hier etwas wie „das Rad muss vollständig abgedeckt sein“ oder besser „die Reifenlauffläche muss vollständig abgedeckt sein“. Dieses Thema ist sehr umfangreich, deshalb verweise ich auf den Lexikoneintrag Radabdeckung. Meistens ist es so, dass das komplette Rad 30° nach vorne und 50° nach hinten vom Kotflügel abgedeckt sein muss. Das gilt natürlich auch für unten, falls es einen negativen Sturz gibt. Bedenkt, dass das Auto hierfür auf einer ebenen Fläche mit geradeaus zeigenden Rädern stehen muss.

Man wollte auch wissen, dass Reifenfabrikatsbindungen in den Auflagen nicht mehr gültig sind! Sowas gibt es nur für Motorräder.

Erst vor Kurzem hatte ich noch in einem Teilegutachten für Tieferlegungsfedern die Auflage, dass bei anderen als Serienrädern immer eine Begutachtung nach § 21 erforderlich ist. Hier ist der Prüfingenieur vom DEKRA, der GTÜ oder KÜS leider raus.

Wie dem auch sei, letztens Endes hat der Prüfer das Recht bei unklaren Verhältnissen mit seinem Sachverstand zu entscheiden, ob die Änderung zulässig ist oder nicht. Das Beste ist immer, vorher mit dem Prüfer zu sprechen, der auch die Abnahme macht.

Seht Euch auch mein Video zu dem Thema an: Einzelabnahme oder Änderungsabnahme?

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