Der Begriff Prüfzeugnis ist im deutschen Recht ein Sammelbegriff für Unterlagen mit denen eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO durchgeführt werden darf.
Zum Einen gibt es die nationalen:
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
- Teilegutachten
- Bauartgenehmigung (eher selten)
Zum Anderen gibt es die internationalen:
- EG-Typgenehmigung
- ECE-Genehmigung
Es gibt eine Reihe weiterer Unterlagen die leider oft mit einem gültigen Prüfzeugnis verwechselt werden. Das sind meistens Folgende:
- Materialgutachten
- Festigkeitsgutachten
- Gutachterliche Stellungnahme
- Gutachten
- Herstellerfreigabe
- Reifenfreigabe
- Briefkopie
Diese „ungültigen“ Prüfzeugnisse können bestenfalls eine Begutachtung nach § 21 StVZO erleichtern oder sind sogar eintragungsfrei.