Prüfzeugnis

Der Begriff Prüfzeugnis ist im deutschen Recht ein Sammelbegriff für Unterlagen mit denen eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO durchgeführt werden darf.

Zum Einen gibt es die nationalen:

  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
  • Teilegutachten
  • Bauartgenehmigung (eher selten)

Zum Anderen gibt es die internationalen:

  • EG-Typgenehmigung
  • ECE-Genehmigung

Es gibt eine Reihe weiterer Unterlagen die leider oft mit einem gültigen Prüfzeugnis verwechselt werden. Das sind meistens Folgende:

  • Materialgutachten
  • Festigkeitsgutachten
  • Gutachterliche Stellungnahme
  • Gutachten
  • Herstellerfreigabe
  • Reifenfreigabe
  • Briefkopie

Diese „ungültigen“ Prüfzeugnisse können bestenfalls eine Begutachtung nach § 21 StVZO erleichtern oder sind sogar eintragungsfrei.

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