Das H-Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen laut § 9 FZV. Es wird, auf Antrag, für Fahrzeuge mit einem Gutachten nach § 23 StVZO von der Zulassungsstelle zugeteilt. Siehe hierzu auch Oldtimer.
Das H-Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen laut § 9 FZV. Es wird, auf Antrag, für Fahrzeuge mit einem Gutachten nach § 23 StVZO von der Zulassungsstelle zugeteilt. Siehe hierzu auch Oldtimer.